Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Als Wanderleiterin, arbeite ich nach den vorgegebenen Allgemeinen Vertragsbedingungen vom Schweizer Bergführerverband, die vom Gast und vom Wanderleiter als Vertragsbestandteil übernommen worden sind. Die detaillierten AGB können über unten stehenden Link abgerufen werden oder werden dem Gast auf sein Verlangen von der Wanderleiterin zugestellt.
Download AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen) Vertragsbedingungen zwischen einem Gast und einem Dienstleister.
Tarife
Der Preis wird zwischen dem Gast und der Wanderleiterin vor der Tour vereinbart. Das empfohlene Tageshonorar beträgt CHF 500.00 pro Tag / 380.00 pro Halbtag oder Abend (max. 4 Std). Das Honorar kann je nach Länge des Engagements, der Wanderung, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste, der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen zu Lasten des Gastes.
Annullationskosten
Für den Fall der Absage gilt Art. 8 AVB, insbesondere Art. 8.2 AGB betreffend die Pflicht zur Bezahlung der Annullationskosten im Falle einer Absage des Gastes:
60 - 31 Tage vor Beginn der Tour 25% des Honorars
30 - 15 Tage vor Beginn der Tour 50% des Honorars
14 - 0 Tage vor Beginn der Tour 100% des Honorars
Versicherung
Die Wanderleiterin hat eine Berufshaftpflichtversicherung gemäss AVB Art. 6.1.
Der Gast muss eine Kranken-/Unfallversicherung haben, eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen.
Sicherheit
Die Wanderleiterin kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Gast nimmt das naturgegebene Restrisiko des Wanderns in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt. Der Gast muss im Rahmen seiner Eigenverantwortung zur möglichst sicheren Durchführung der Tour die Anweisungen der Wanderleiterin befolgen und ihr allfällige Bedenken sowie physische und/oder psychische Probleme rechtzeitig mitteilen.
Impressum
Katharina Trachsler
Wanderleiterin in Ausbildung
Gatischweg 40
CH-7029 Peist
+41.79.507.5122
katharina@tschapatalpa.ch
Haftungsnachweis
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